Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hegistai – Dr. phil. Claudia Rieck – Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

 

Dr. Claudia Rieck

Dernburgstraße 59

14057 Berlin

TEL 01727903248

Info@hegistai.eu

 

Im folgenden – Auftragnehmerin – genannt.

 

§1 Geltungsbereich

(1) die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Behandlungsvertrag zwischen der Auftragnehmerin und ihren Klienten im Sinne der Paragraphen 611 ff BGB.

(2) der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Klienten kommt zu Stande, wenn ein Klient eines der Angebote zum Zweck der Beratung, der Diagnostik und/oder Behandlung akzeptiert. Mit Auftragserteilung an die Auftragnehmerin gelten dir vorgelegten AGB als anerkannt. Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einen Auftrag abzulehnen, wenn das für die Behandlung grundlegende Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, sie aus fachlichen oder gesetzlichen Gründen einen Klienten nicht behandeln darf oder wenn es Gründe gibt, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann. Dies bezieht sich auch auf die Ablehnung einer Weiterbehandlung nach bereits erfolgtem Beginn. Die Ansprüche für das Honorar bis zu diesem Zeitpunkt bleiben von dieser Ablehnung unberührt.

 

§2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

(1) die Auftragnehmerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten, in dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Gebiet der Psychotherapie auf Basis des Heilpraktikergesetzes nutzt. Die Auftragnehmerin ist dabei berechtigt, die Methoden zur Anwendung zu bringen, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser keine anderslautende Entscheidung trifft.

(2) Der durch den Auftraggeber möglicherweise subjektiv erwartete Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Erzielung eines konkreten Ergebnisses.

(3) Die Auftragnehmerin erläutert dem Klienten im Vorfeld die von ihr voraussichtlich angewandten Methoden sowie ihre wissenschaftliche Grundlage. Dies bezieht ausdrücklich auch schulmedizinisch oder schulwissenschaftlich nicht anerkannte Methode mit ein. Damit obliegt dem Klienten die Entscheidung, die Auftragnehmerin mit der Anwendung dieser Methode zu beauftragen.

(4) Mit den von der Auftragnehmerin angewandten Methoden werden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und behandelt. Klienten sind aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.

(5) Als Heilpraktikerin für Psychotherapie darf die Auftragnehmerin keine Krankschreibungen vornehmen und auch keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 

§3 Mitwirkung des Klienten

Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet, jedoch ist die Behandlung von der aktiven Mitarbeit des Klienten maßgeblich abhängig. Daher ist die Auftragnehmerin berechtigt, bei mangelnder Mitwirkung des Klienten die Behandlung zu verschieben oder abzubrechen.

§4 Honorar

(1) Für ihre Leistung hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Honorar. Es gelten die in der Preisliste aufgeführten Honorare. Da es sich bei der Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie um eine Leistung im Gesundheitsbereich handelt, ist diese Leistung mehrwertsteuerfrei.

(2) Das Honorar für die Auftragnehmerin kann entweder im Vorfeld der Auftrags überwiesen werden oder ist unmittelbar nach jedem Termin mit der Auftragnehmerin bar gegen Quittung beziehungsweise Rechnung zu begleichen.

(3) Bei nicht in Anspruch genommenen Terminen, die nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem verabredeten Termin abgesagt werden, verpflichtet sich der Klient zur Zahlung von 50 % Ausfallhonorar. Bei unentschuldigtem Fernbleiben zu einem verabredeten Termin schuldet der Klient dem Auftragnehme 100 % des Ausfallhonorars. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber das Versäumen des Termins nicht selbst verschuldet hat.

(4) Die Auftragnehmerin hat infolge höherer Gewalt die Berechtigung, vereinbarte Termine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse die aufgrund von Krankheit Unfall oder ähnlichen Ereignissen entstanden sind. In diesem Fall wird durch die Auftragnehmerin umgehend der Klient informiert und ein Ausweichtermin angeboten.

(5) Für Behandlungen außerhalb des Standortes der Auftragnehmerin werden vertraglich zuzüglich zum Honorar Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten vereinbart. Für diese Kosten wird abweichend von den Kosten der Behandlung eine Mehrwertsteuer fällig.

(6) Falls der Klient vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die Auftragnehmerin einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars sowie die bereits angefallenen Kosten als Aufwandsentschädigung verlangen.

(7) Der Auftragnehmerin wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre Preise – insbesondere für langlaufende Vertragsleistungen – zum Beginn eines Kalenderjahres anzupassen.

§5 Vertraulichkeit

(1) Der Inhalt der während der Behandlung stattfindenden Gespräche sowie der Ablauf der Übungen bleiben streng vertraulich. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

(2) Eine Ausnahme von §5.1 bildet die Verpflichtung zur Weitergabe von Daten zum Beispiel in Folge von Straftaten, für Gerichte oder Behörden, die Auskunft rechtlich gesichert verlangen können.

(3) Die Auftragnehmerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Der Klient kann jederzeit Einsicht in diese Aufzeichnungen nehmen und ihre Herausgabe verlangen.

§6 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen nach besten Wissen und Gewissen auf der Basis der geltenden Rechtslage und der vom Klienten gemachten Angaben.

(2) Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für die Vertragsleistungen, die mit dem Klienten vertraglich vereinbart und besprochen wurden.

(3) Für alle Tätigkeiten haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit beziehungsweise Vorsatz. Die Nachweiserbringung obliegt dem Klienten.

(4) Durch die Nutzung der Website und den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen stimmt der Klient zu, dass die Auftragnehmerin nicht für den Erfolg oder Misserfolg durch die Nutzung und Anwendung des Produktes oder der Dienstleistung verantwortlich ist.

 

§7 Nutzungsrechte

Die von der Auftragnehmerin arbeiteten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt und bedürfen zur Weitergabe, Vervielfältigung oder jeder weiteren Verwendung der schriftlichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin. Hierbei entsteht in der Regel eine zusätzliche Vergütungspflicht. Eine Veröffentlichung  – auch auszugsweise –  ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

§8  Meinungsverschiedenheiten

Die Vertragsparteien verpflichten sich bei Meinungsverschiedenheiten ein Mediationsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung mit Unterstützung eines Mediators unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu arbeiten. Erst nach erfolgloser Mediation kann der Rechtsweg beschritten werden.

 

§9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitfragen im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen ist das am Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§10 salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bedingung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Hegistai – Entwicklungsgesellschaft

 

Dr. Claudia Rieck

Wildganssteig 109

13503 Berlin

TEL 01727903248

Info@hegistai.eu

 

Im folgenden – Auftragnehmerin – genannt.

 

 

  • 1 Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  • Es gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hegistai – Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

(2) Davon abweichend gelten nur die im folgenden formulierten Paragraphen.

 

  • 2 Abgrenzung

 

(1) die Hegistai-Entwicklungsgesellschaft bietet Coaching und Beratung als Dienstleistung an. Im Unterschied zur Psychotherapie basiert Coaching auf zukunftsorientierten und lösungsorientierten Instrumenten.

 

(2) Psychotherapie, auch die nach dem Heilpraktikergesetz ausgeübte Psychotherapie der Hegistai – Praxis richtet sich an Menschen, die Symptome oder Diagnosen bestimmter psychischer Erkrankungen aufweisen. Die Arbeit dort fokussiert sich im Wesentlichen auf die Vergangenheit, um die dort liegenden Ursachen aufzudecken und zu bearbeiten.

 

  • 3 Honorar

 

Abweichend von den Honoraren für die Praxis gelten für die Hegistai-Entwicklungsgesellschaft sämtliche Preise zuzüglich der Mehrwertsteuer, da es sich hierbei nicht um eine Leistung des Gesundheitswesens handelt.

 

 

Dr. Claudia Rieck

März 2019

Berlin

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